»Die Entsperrung eines Mobiltelefons durch zwangsweises Auflegen eines Fingers eines Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor des Telefons kann auf die deutsche Strafprozessordnung gestützt werden. Das sagt das Oberlandesgericht Bremen (OLG) in einem Beschluss vom 08.01.2025 (Az. 1 ORs 26/24).«

Ich kommentiere das nun nicht, sondern verweise auf das GrapheneOS 2-Factor-Fingerprint-Unlock-Feature. 👇

https://discuss.grapheneos.org/d/18585-2-factor-fingerprint-unlock-feature-is-now-fully-implemented

https://www.heise.de/news/Oberlandesgericht-bestaetigt-zwangsweisen-Fingerabdruck-auf-Handys-10251294.html

#grapheneos #unclock #law #strafverfolgung

  • vampirdaddy@chaos.social
    link
    fedilink
    arrow-up
    1
    ·
    14 days ago

    @kuketzblog@social.tchncs.de
    Das Feingedruckte ist wichtig:

    Das OLG ist der Meinung, dass der Widerstand gegen das reine Entsperren nicht rechtmäßig gewesen sei.

    Ob die Polizei dann auf die Daten des dann entsperrten Telefons hätte zugreifen dürfen, das sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.

    Aber Verbotenes würde die Polizei ja nie tun, weil Amtsperson und so.