»Die Entsperrung eines Mobiltelefons durch zwangsweises Auflegen eines Fingers eines Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor des Telefons kann auf die deutsche Strafprozessordnung gestützt werden. Das sagt das Oberlandesgericht Bremen (OLG) in einem Beschluss vom 08.01.2025 (Az. 1 ORs 26/24).«

Ich kommentiere das nun nicht, sondern verweise auf das GrapheneOS 2-Factor-Fingerprint-Unlock-Feature. 👇

https://discuss.grapheneos.org/d/18585-2-factor-fingerprint-unlock-feature-is-now-fully-implemented

https://www.heise.de/news/Oberlandesgericht-bestaetigt-zwangsweisen-Fingerabdruck-auf-Handys-10251294.html

#grapheneos #unclock #law #strafverfolgung

  • Domasla@social.tchncs.de
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    14 days ago

    @kuketzblog@social.tchncs.de
    An den dachte ich auch. Lässt sich auf kürzere Zeiträume einstellen, so dass nach z. B. 6 Stunden Nichtnutzung nachts eine PIN nötig wird.

    D., der nicht glaubt, dass die ähnlichen Anwendungsfälle im Gesetz bestimmt genug formuliert sind, um in jeder Situation zwangsweises Entsperren zu rechtfertigen. Darin ging es s. E. (seines Erachtens) nur um vergleichbare Vorgänge, die in Richtung Identitätsfeststellung, Spurenabgleich usw. gehen.